Nestmodell:
Keine Zweitwohnungssteuer in Tübingen
"Die Stadt Tübingen passt die Zweitwohnungssteuer veränderten Familienverhältnissen an. Manche getrennt lebende Eltern kümmern sich mit dem sogenannten Nestmodell um ihre Kinder. Das heißt: Die Kinder leben dauerhaft in einer Wohnung, die Eltern wechseln sich in dieser ab und haben zusätzlich jeweils zwei Wohnsitze. Der Nebenwohnsitz dient also allein der Erziehung der Kinder. Oder ein Elternteil hat eine weitere Wohnung am Arbeitsort fern von Tübingen. Bisher mussten Eltern in solchen Fällen eine Zweitwohnungssteuer zahlen. Das entfällt vom 1. Mai an. Der Gemeinderat beschloss eine entsprechende nderung der Satzung."
Aus dem Schwäbischen Tagblatt vom 28/4/22